Allgemeines Handels- und Wirtschaftsrecht 

Unternehmerisches Handeln benötigt Rechtssicherheit. Unsere Kanzlei gibt sie Ihnen. Wir beraten Sie in den Kernbereichen des allgemeinen Handels- und Wirtschaftsrechts und werden dabei vor allem auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung tätig. Dazu ermitteln wir zuerst gemeinsam mit Ihnen den individuellen Regelungsbedarf. Darauf aufbauend gestalten, prüfen und verhandeln wir kommerzielle Verträge aller Art – disziplinübergreifend und in enger Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. So findet jeder Aspekt entsprechende Berücksichtigung.

Vertragsgestaltung im Rahmen des Handelsrechts – unser Leistungsspektrum:

  • Vertriebs- und Handelsvertreterverträge
  • Kauf-, Liefer- und Dienstleistungsverträge einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Kooperations- und Joint Venture-Verträge
  • Out- und Insourcing-Verträge
  • Finanzierungsverträge
  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • Und weitere Themen