Gesellschaftsrecht und M&A

Unser Klassiker: das Gesellschaftsrecht. In diesem Bereich decken wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Experten im Steuerrecht und unseren Wirtschaftsprüfern die gesamte Bandbreite ab – für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei: die Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Hierbei blicken wir nicht nur mit juristischer Brille auf die Transaktion, sondern berücksichtigen auch steuerliche und bilanzielle Aspekte, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen. Selbstverständlich erstreckt sich unsere Expertise auch auf Themen wie Umwandlungen und Zusammenschlüsse von Unternehmen sowie die Übernahme eines krisenbehafteten Unternehmens. Sollten Sie selbst Hilfe beim Meistern einer eigenen Krise benötigen, steht Ihnen unser Team gerne mit Rat und Tat zu Sanierungen und Restrukturierungen zur Seite.

Gesellschaftsrecht und M&A – unser Leistungsspektrum:

  • Unternehmensgründungen
  • Joint Ventures und Entwicklung sonstiger Kooperationsmodelle und -formen
  • Errichtung von Holding- und Trägerstrukturen sowie sonstige Maßnahmen der Unternehmens- und Konzernstrukturierung
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschafter- und Treuhandvereinbarungen, Geschäftsordnungen und Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Durchführung von Kapitalmaßnahmen und Finanzierungsrunden
  • Beratung und Gestaltung von Umwandlungen und Fusionen
  • Beratung und Begleitung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen (Share- und Asset-Deals)
  • Durchführung von Due Diligence-Prüfungen im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie Haftungsfragen von Organmitgliedern und sonstigen Compliance Fragen
  • Beratung bei Auseinandersetzungen und Liquidationen von Gesellschaften