Gesundheitsrecht

Sie erbringen Ihre Leistung im zunehmend komplexer werdenden Bereich des Gesundheitswesens? Unsere Kanzlei berät Sie dazu umfassend und mit viel Erfahrung in allen Fragen des Krankenhaus-, Arztrechts und des konzeptionellen Medizinrechts. Darüber hinaus stehen wir Ihnen beim Aufbau neuer Versorgungsstrukturen und Kooperationsformen zur Seite und begleiten Sie gerne auch bei Praxis- und Krankenhausverkäufen sowie -übernahmen.

Gesundheitsrecht – unser Leistungsspektrum:

  • Beratung und Vertragsgestaltung bei Gründung und Beendigung von beruflichen Kooperationsformen in Krankenhäusern und Arztpraxen, bei Kooperationen mit anderen Anbietern ärztlicher Leistungen und sonstigen Dienstleistern 
  • Begleitung von Umstrukturierungen, Fusionen, Out- und Insourcing von Teilbetrieben oder Fachabteilungen
  • Beratung und Vertragsgestaltung bei Erwerb und Veräußerung von Krankenhäusern und Arztpraxen
  • Beratung und Gestaltung von Chefarzt-, Belegarzt- oder Honorararztverträgen und sonstigen Beschäftigungs- und Nutzungsverträgen
  • Beratung in sozialrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber Krankenkassen