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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hatte bereits am 04.03.2020 und am 25.03.2020 zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung Stellung genommen. Wir berichteten darüber auf unserer Website am 25.03.2020 (weitere Informationen finden Sie hier)
Heute hat das IDW weitere Fachliche Hinweise veröffentlicht. Inhaltlich befasst sich Teil 3 im Schwerpunkt mit den folgenden Themen:
Den neuerlichen Hinweis finden Sie hier. Er ergänzt die beiden bereits veröffentlichten Hinweise vom 04.03. und 25.03.2020.