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Staatshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Krise

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Der Bund und die Länder wollen die Unternehmen bei der Bewältigung der aktuellen Situation auch finanziell unterstützen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der staatlichen Finanzhilfen. Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen die Themen nicht allumfassend darstellen können und wir hierfür auch keine Haftung übernehmen.

 

Erleichterung von Steuerstundungen

Die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung sollen verbessert werden. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingeleitet. Dem Vernehmen nach soll hierzu kurzfristig ein Erlass des BMF ergehen.

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), hat das BMF die Generalzolldirektion angewiesen, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist.

Die Finanzämter in Bayern haben zwischenzeitlich ein Antragsformular für Steuererleichterungen online bereitgestellt. Dies sollte bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu finden sein, vgl. z.B. https://www.finanzamt.bayern.de/Muenchen

Die Zollverwaltung hat mittlerweile auch Hinweise zu Erleichterungen veröffentlicht. Diese finden Sie unter hier . Ein Formular für die Beantragung gibt es noch nicht.

 

Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld

Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird erleichtert durch:

  • die Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
  • den teilweisen oder vollständigen Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • die Gewährung von Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer sowie die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.

Darüber hinaus wurde bereits im Januar 2020 von der Bundesregierung beschlossen, eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs von 12 auf 24 Monate zu ermöglichen. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

 

Finanzielle Überbrückungshilfen

Zur kurzfristigen Absicherung der Liquidität sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • finanzielle Unterstützungsangebote der LfA Förderbank Bayern (LfA) sowie der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) – Ansprechpartner hierfür ist zunächst die Hausbank
  • Bürgschaften der BBB für Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau bis zu 1,25 Millionen Euro
  • Bürgschaften der LfA Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite bis zu 5 Millionen Euro, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden. Darüber hinaus können auch Staatsbürgschaften übernommen werden.
  • Mittelstandschirm mit Darlehensprogrammen inkl. verbesserter Haftungsfreistellungen der LfA (auch zur Finanzierung des allgemeinen Betriebsmittelbedarfs). 60-prozentige Haftungsfreistellung für Universalkredit-Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen bis 2 Millionen Euro. Geplant sind darüber hinaus Haftungsfreistellungen auch für größere Unternehmen mit einem Konzernumsatz von 500 Millionen Euro und für Darlehen bis 4 Millionen Euro. Weiterhin wurde der Zugang für die Verbürgung von Betriebsmittelkrediten auch bei Staatsbürgschaften vereinfacht. Für besonders betroffene Unternehmen können Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften gewährt werden.

 

Weitere Informationen und FAQ insbesondere unter:

 

www.bundesfinanzministerium.de

www.stmwi.bayern.de/coronavirus

www.bayern.de

www.bundesregierung.de

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