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BMF: Steu­er­li­che Maß­nah­men zur För­de­rung der Hil­fe für von der Co­ro­na-Kri­se Be­trof­fe­ne

Das Bundesfinanzministerium hat mit heutigem Tage zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen begünstigende Verwaltungsregelungen Stellung genommen.

Sie gelten für die genannten Unterstützungsmaßnahmen, die vom 1. März 2020 bis längstens zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden.

 

Das entsprechende BMF-Schreiben finden Sie hier.