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Elektronische Antragstellung auf Soforthilfe

Um von der Bundes- oder Landessoforthilfe optimal zu profitieren, bietet das Bayerische Wirtschaftsministerium nun eine elektronische Antragstellung an. Den Link auf die entsprechende Stelle der Website des Ministeriums finden Sie hier.

 

Gleichzeitig präzisiert die Behörde erstmals des Begriff des Liquiditätsengpasses: Ein solcher liegt demnach vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.