Schriftzug simpel

Suche

BMF: Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer bis EUR 1.500

BBSZ Icon Blau

Das BMF hat mit heutigem Schreiben  festgehalten, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewähren können. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Das entsprechende BMF-Schreiben finden Sie hier.

Ansprechpartner:

Aktuelles