Frank Schönherr
- Steuerberater | Diplom-Finanzwirt (FH) | Partner
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Konzeptionelle Steuerberatung von Unternehmen und Privatpersonen
- Konzernsteuerrecht
- Umwandlungen und Transaktionsbegleitung
- Laufende Steuerberatung
Zur Person:
Frank Schönherr ist Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei. Sein Fokus liegt auf der Beratung von Steuerstrukturierungen nationaler und internationaler Unternehmen. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt sind die laufenden und konzeptionellen Steuerthemen von Unternehmern, Familienunternehmen sowie kapitalmarktorientierten Gesellschaften. Bei Unternehmensumwandlungen und Reorganisationen steht er ebenfalls mit seinem Wissen unseren Mandanten zur Seite. Auch in Sachen Konzernsteuerrecht und internationales Steuerrecht sowie bei der Begleitung von Selbstanzeigen ist Frank Schönherr Ihr erster Ansprechpartner.
1990 bis 1993 studierte Frank Schönherr Finanzen an der Bayerischen Beamtenfachhochschule in Herrsching am Ammersee. Erste Berufserfahrungen sammelte er bei der Finanzverwaltung Sachsen, bevor er 1997 zu Ernst & Young nach München wechselte. 1999 legte Frank Schönherr seine Prüfung als Steuerberater erfolgreich ab. Von 2001 bis 2010 beriet er als Gründungspartner bei RP Richter & Partner. 2011 gründete er mit sechs weiteren Kollegen die Kanzlei BERGEMANN SCHÖNHERR & PARTNER.
Frank Schönherr ist Autor von zahlreichen Fachveröffentlichungen in Fachzeitschriften zu den Themen des Bilanz- und Umwandlungssteuerrechts. Darüber hinaus kommentierte er das Umwandlungssteuergesetz §§ 3-5 Haase/Hruschka (Hrsg.).
Lehraufträge:
Frank Schönherr ist Dozent an der Universität Münster im Postgraduierten Studiengang Steuerwissenschaften (LL.M.).