Thomas Elster

Rechtsanwalt I Partner I Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht I Bankkaufmann I Honorarkonsul der Republik Korea

Zur Person

Thomas Elster berät und vertritt unsere Mandanten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts.
Er widmet sich der Ansiedlung koreanischer Unternehmen in Deutschland und Europa und greift dabei auch auf die steuerliche Expertise im internationalen Steuerrecht bei BERGEMANN SCHÖNHERR & Partner zurück.
Außerdem bringt er unschätzbare Erfahrung als Prozessanwalt in komplexen Verfahren und Großverfahren mit.

Thomas Elster absolvierte eine Bankausbildung in Frankfurt am Main und sammelte anschließend Bankerfahrung in New York.
An der Albertus Magnus Universität in Köln studierte er Rechtswissenschaften und gewann berufliche Erfahrungen ab 1999 in einer renommierten Münchner Kanzlei im Bank- und Wirtschaftsrecht. Von 2004 bis September 2025 war er als Gründungspartner mit unserem geschätzten Partner Christian Hackenberg in einer mittelständischen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei in München tätig.

Seit Oktober 2025 ist Thomas Elster Partner bei BERGEMANN SCHÖNHERR & Partner.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank und Kapitalmarktrecht beim Deutschen Anwaltsverein.

Seit 2017 ist Thomas Elster Honorarkonsul der Republik Korea und Mitglied in der Deutsch Koreanischen Gesellschaft sowie der Deutsch Koreanischen Juristischen Gesellschaft.
Als Deutsch-Schweizerischer Doppelbürger ist Thomas Elster seit 2007 Mitglied des Schweizerisch Deutschen Wirtschaftsklubs in München, dessen langjähriges Vorstandsmitglied er war.

Tätigkeitsschwerpunkte

Bank- und Kapitalmarktrecht, grenzüberschreitend

Aufsichtsrechtliche Beratung für die Finanzindustrie

Wirtschaftsrecht und Unternehmenskäufe

Beratung koreanischer Unternehmen beim Markteintritt

Litigation, insbesondere in bank- und wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten

Sprachen

Deutsch

Deutsch

Englisch

Englisch